ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

Mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Mietbedingungen bestätigen die Vertragsparteien, der Mieter und der Vermieter, dass sie diese akzeptieren und sich zur Einhaltung verpflichten.

Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Reisemobil wie einen guten Eigentümer zu behandeln und es nicht mutwillig zu zerstören oder einer Gefahr auszusetzen.

1. MIETBEDINGUNGEN

Ein Wohnmobil kann von einer Person gemietet werden, die:

  • mit einen gültigen Lichtbildausweis vorlegt, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 23 Jahre alt ist,
  • seit mindestens 3 Jahren über einen gültigen Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B verfügt,
  • über eine gültige Kreditkarte oder Bankkarte verfügt.

2. TERMINRESERVIERUNG UND ZAHLUNGSFRIST

Nach der Bestätigung des Mietzeitraums sendet der Vermieter dem Mieter einen Kostenvoranschlag mit einer Gültigkeit von drei Tagen. Der Mieter verpflichtet sich, innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlages 50% des Betrages zu zahlen, womit die Reservierung bestätigt wird. Nach Erhalt der Zahlung stellt der Vermieter dem Mieter eine Rechnung für die Zahlung der Reservierung (Vorauszahlungsrechnung) aus, die beide Parteien bindet. Der Mieter hat den Restbetrag des Mietpreises 14 Tage vor Abholung des Fahrzeugs zu zahlen. Bei Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor dem geplanten Abholtermin des Fahrzeugs bestätigt werden, muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlages der vollständige Betrag bezahlt werden. Werden die oben bestimmten Zahlungsfristen und Bedingungen von dem Mieter nicht eingehalten, gilt die Reservierung als storniert.

Stornierungsbedingungen:

  • Wenn der Mieter die Reservierung mehr als 60 Tage vor der geplanten Abholzeit storniert, muss der Vermieter 90% des gesamten Mietbetrags zurückerstatten oder eine 100% Gutschrift ausstellen, die 2 Jahre gültig ist.
  • Wenn der Mieter die Reservierung innerhalb von 60 bis 15 Tagen vor der geplanten Abholzeit storniert, muss der Vermieter 50% des gesamten Mietbetrags zurückerstatten oder eine 90% Gutschrift ausstellen, die 2 Jahre gültig ist.
  • Wenn der Mieter die Reservierung innerhalb von 15 Tagen vor der geplanten Abholzeit storniert, werden 100% der Reservierung berechnet oder Sie erhalten eine Gutschrift in Höhe von 80%, die 2 Jahre gültig ist.

Kann der Mieter innerhalb der geplanten Mietzeit nicht verreisen, kann er, sofern er die Zustimmung des Vermieters einholt, seine Reservierung auf einen anderen Mieter, der die Bedingungen erfüllt, übertragen. Für jede nachträgliche Änderung einer bestätigten Reservierung berechnet der Vermieter dem Mieter gegenüber Verwaltungskosten in Höhe von 50,00 €.

Beendet der Mieter auf eigenen Wunsch die Miete vorzeitig wie im Angebot oder im Reisemobil-Mietvertrag angegeben, wird ihm der Vermieter in keinem Fall den Differenzbetrag für die Restdauer (nicht genutzter Teil) der Reisemobil-Miete erstatten bei der Rückkehr..

Der Mieter hat die Möglichkeit, das Rücktrittsrisiko der Reisemobilmiete auf Grundlage der erhaltenen Rechnung gemäß den von der Versicherungsgesellschaft vorgeschriebenen Bedingungen zu versichern.

3. PREIS

Der Mietpreis wird nach der auf der Website des Vermieters veröffentlichten Preisliste berechnet und ist abhängig vom Fahrzeug und der Mietzeit.

Der Preis beinhaltet:

  • die Vermietung des Fahrzeugs für den vereinbarten Zeitraum;
  • eine Mehrwertsteuer von 22%;
  • Pflicht- und Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 1%, mit zusätzlicher Pannenhilfe;
  • 400 Kilometer pro Miettag, die Selbstbeteiligung wird nach der Rückgabe des Fahrzeugs in Höhe von 0,3€/km berechnet;
  • die Grundausstattung: Euro-Adapter-Stromkabel, Wasserschlauch mit Anschluss, Stabilisatoren, Markisenhaken und Befestigungsriemen, Hammer, Zange für Gasflaschen sowie Schneeketten, Bürste und Schaufel im Winter.

Es gibt immer eine zusätzliche Zahlung von 145,00 € Fixkosten bestehend aus Übergabekosten, Toilettenchemikalien, Gas, abbaubares Toilettenpapier, die slowenische Vignette, der Reinigung der Außen- und Innenräume und die Kosten für die Erstellung des Mietvertrages.

4. ABHOLUNG DES FAHRZEUGS UND KAUTION

Der Mieter hat das Fahrzeug vereinbarungsgemäß oder zwischen 12:30 und 16:00 Uhr am ersten Tag der Mietzeit abzuholen und bis 10:00 Uhr am letzten Tag der Mietzeit zurückzugeben.

Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zur Miete verweigern, wenn er bei der Übergabe Trunkenheit oder einen anderen Zustand des Mieters feststellt, der mit dem Führen im Straßenverkehr nicht vereinbar ist.

Spätestens bei der Abholung des Fahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter eine vom Kaufpreis des Fahrzeugs abhängige Kaution in Höhe von 800 € bis 1.500 € zu zahlen.

Die Kaution soll die während der Mietzeit anfallenden Kosten decken, die vom Mieter zu tragen sind, z.B:

  • die Deckung des Selbstbehalts für alle Schäden aus der Vollkaskoversicherung zuzüglich Kollisionsversicherung und den Verlust des Versicherungsbonus für jedes einzelne Schadenereignis. Ist der Mieter an mehreren Schadensfällen beteiligt, muss er den Selbstbehalt für jedes Schadenereignis übernehmen, unabhängig davon, wer schuldig ist. Für den Fall, dass der Mieter einem Dritten Schaden zufügt, wird die gesamte Kaution automatisch einbehalten. Stellt sich in einem Verfahren heraus, dass der Mieter für das Schadenereignis nicht verantwortlich ist und die andere Partei oder deren Versicherung dem Vermieter den Schaden in voller Höhe ersetzt, hat der Mieter Anspruch auf eine Rückerstattung in Höhe des Selbstbehalts.
  • Reparatur von Schäden am Fahrzeug oder an der Ausrüstung;
  • die Deckung der Säumnisgebühren bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs;
  • und andere Verstöße gegen den Vertrag oder diese Allgemeinen Mietbedingungen.

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein sauberes Wohnmobil in einem einwandfreien Zustand, mit vollem Tank und voller Gasflasche und mit der in dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Mietbedingungen bestimmten Ausrüstung zurückzugeben.

Bei Übergabe des Reisemobils prüfen die Vertragsparteien den Zustand des Fahrzeugs, prüfen die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Einrichtungen des Fahrzeugs und erstellen und unterzeichnen das Übergabeprotokoll, das Bestandteil des Mietvertrags ist.

Alle eventuellen Mängel, fehlende Ausstattung, Schäden an der Wohnung werden im Mietvertrag dokumentiert, eventuelle Schäden werden zusätzlich fotografiert und dokumentiert. Die Fotos werden von beiden Parteien bis zur Rückgabe der Kaution oder bis zur Feststellung der Schadenshöhe und des Schadensverursachers aufbewahrt. Bewahrt der Mieter die Fotos nicht auf, kann er die Echtheit der Fotos des Vermieters nicht beanstanden.

5. RÜCKGABE DES WOHNMOBILS

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bis 10:00 Uhr oder an dem mit dem Vermieter vereinbarten Rückgabetag am Übernahmeort zurückzugeben. Außerhalb der Haupt- und Hauptsaison sind auch andere Vereinbarungen bezüglich der Anmietung eines Wohnmobils möglich und müssen im Wohnmobil-Mietvertrag festgehalten werden, ansonsten sind sie ungültig.

Der Mietvertrag kann ohne vorherige Vereinbarung mit dem Vermieter nicht verlängert werden. Ist die rechtzeitige Rückgabe des Mietfahrzeugs aufgrund höherer Gewalt oder Naturkatastrophen nicht möglich, wird der Mieter dies dem Vermieter schnellstmöglich mitteilen.

Bei einer verspäteten Rückgabe des gemieteten Reisemobils an den Vermieter um bis zu 1 (eine) Stunde wird dem Mieter eine Verspätungsgebühr in Höhe von 80 € in Rechnung gestellt. Jede weitere versäumte Stunde wird mit 180 € berechnet.

Im Falle einer unbefugten Verlängerung des Mietverhältnisses um mehr als 1 (einen) Tag wird der Vermieter eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden einreichen und die Kaution in voller Höhe einbehalten.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum vereinbarten Termin am Abholort zurückzugeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug über Folgendes verfügen:

  • einen leeren Abwasser- und Wassertank,
  • einen vollen Kraftstofftank (Diesel),
  • eine leere Toilettenkassette und saubere Toilettenschüssel,
  • grob gesäuberten Innenraum,
  • einen vollen Tank mit Ad-Blue-Flüssigkeit und eine Quittung, mit der der Mieter nachweist, dass er Add-Blue hinzugefügt hat.

Werden die vorgenannten Punkte nicht eingehalten, wird von der Kaution folgende Beträge abgezogen:

  • 35€ für die Entleerung des Abwassers,
  • 100€ für die Entleerung und Reinigung der Toilettenkassette,
  • Tanken in Höhe der Kraftstoffkosten und zusätzlich 20 €,
  • 3€/ l für das Nachfüllen der Ad-Blue-Flüssigkeit.

Nach der Rückgabe überprüfen beide Vertragsparteien den Zustand des Fahrzeugs und die Funktionsfähigkeit aller Vorrichtungen. Erkannte Mängel werden in das Übernahmeprotokoll eingetragen, fotografiert und nach der Preisliste berechnet.

6. SAUBERKEIT DES WOHNMOBILS

Bei Antritt der Reisemobilmiete bzw. bei Abholung wird das Reisemobil außen und innen gereinigt. Der Innenraum ist desinfiziert, der Abwassertank leer, das Frischwasser voll. Kraftstofftank und Ad Blue sind voll. Bei der Rückgabe muss der Mieter das Reisemobil grob gereinigt zurückgeben - das bedeutet, dass kein Verpackungsabfall vorhanden ist, Lebensmittel im Reisemobil zurückbleiben, keine Lebensmittel in den Schränken und im Kühlschrank sind, der Kühlschrank nicht mit diversen Flüssigkeiten verschüttet wurde, Matratzen, Sitze und Polsterflächen sind nicht verschüttet, zerkratzt oder verschmutzt, es gibt keinen Schlamm oder andere hartnäckige Verschmutzungen in der Duschkabine, die Toilettenschüssel ist gereinigt, der Herd in der Küche ist nicht verbrannt oder verschüttet...!

Wird der Innenraum des Fahrzeugs nicht grob gereinigt, werden die Kosten für die zusätzliche Reinigung in Höhe von 50,00 € - 150,00 € berechnet (je nach Verschmutzungsgrad - der Vermieter legt den Preis bei Übernahme des Reisemobils fest). Wenn eine Tiefenreinigung erforderlich ist, werden folgende Gebühren berechnet:

  • 25 € pro Sitzplatz,
  • 40 € für eine Bank,
  • zwischen 50 € - 110 € für eine Matratze (je nach Oberfläche).

Dem Mieter ist bekannt, dass im Fahrzeug nicht geraucht werden darf, bei Zigarettengeruch im Fahrzeug wird dem Mieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 400 € in Rechnung gestellt.

Der gesamte Betrag der Kaution wird dem Mieter spätestens 8 Werktage nach Rückgabe des Reisemobils zurückerstattet, sofern das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen zurückgebracht wird.

7. VERSICHERUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSBEDINGUNGEN

Alle Fahrzeuge verfügen über eine obligatorische Haftpflichtversicherung, eine Vollkaskoversicherung mit 1 % Selbstbeteiligung und eine 24-Stunden-Pannenhilfe.

Die aufgeführten Versicherungen des Vermieters gelten nur innerhalb der Europäischen Union.

Der Transport gefährlicher Stoffe oder Sachen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Versicherung wird auch dann nicht anerkannt, wenn das Fahrzeug von einer unbefugten Person / Fahrer geführt wird, oder wenn der Fahrer keinen entsprechenden Führerschein besitzt oder wenn er unter dem Einfluss illegaler Substanzen steht, die ihn daran hindern, das Fahrzeug zu führen , wie im Straßenverkehrssicherheitsgesetz vorgesehen, Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, Fahrlässigkeit.

Zur Abdeckung von Schäden am Fahrzeug und zur Deckung der Kosten der Selbstbeteiligung und aller anderen Fälle, die sich aus dem vierten Punkt dieser AGB ergeben, sichert der Mieter den Betrieb mit einer Kaution in Höhe von 900,00 Euro bis 1.500,00 Euro ab , die spätestens am Tag der Fahrzeugübernahme in bar oder per Bankkarte vollständig zu entrichten ist.

Die Kaution ist die maximale Deckungssumme für einen Schadensfall. Für den Fall, dass der Wert der Reparatur des Schadens am Reisemobil niedriger ist als der Wert der Kaution, wird ein anteiliger Anteil einbehalten und der Restbetrag zurückerstattet.

Der Mieter verpflichtet sich, für den Fall, dass er in einen Schadensfall (Einbruch, Wild, Vandalismus, Verkehrsunfall) verwickelt ist, einen europäischen Verkehrsunfallbericht auszufüllen oder einen polizeilichen Unfallbericht zu erstellen. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, andernfalls ist der Schaden durch die Kaution gedeckt.

Im Schadensfall sorgt der Mieter zunächst für seine eigene Sicherheit und Gesundheit und informiert dann den Vermieter über den Schadensfall, der ihm zur Unterstützung, Weisung und Anleitung verpflichtet ist.

Die Versicherung mit Selbstbeteiligung deckt Schäden, die verursacht wurden:

  • bei einem Verkehrsunfall,
  • auf einem Parkplatz,
  • vom Mieter selbst verursachte Schäden am Fahrzeug / Verletzungen, für die der Mieter kein Fremdverschulden nachweisen kann,
  • durch Entfremdung des Reisemobils. Im Falle einer Entfremdung ist zur Geltendmachung eines Versicherungsanspruchs eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Der Mieter muss die Schlüssel und den Führerschein dabeihaben. Nur in diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten oder erkennt die Veräußerung des Fahrzeugs an.
  • an der Fahrzeugausstattung (Fahrradträger, Vorzelt etc.)

VERMIETUNG VON FAHRRÄDERN: Der Mieter verpflichtet sich, die Polizei zu rufen und den Vermieter zu benachrichtigen, wenn die Fahrräder gestohlen werden. Gibt der Mieter die gemieteten Fahrräder nicht zurück, verpflichtet er sich, den gesamten Anschaffungswert der gemieteten Fahrräder zu erstatten.

Alle gemieteten Fahrzeuge haben eine Assistance-Versicherung.

8. FAHRBEDINGUNGEN

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen und alle Verkehrsregeln des Reiselandes einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten und Bußgelder zu übernehmen, die dem Vermieter als Eigentümer des Fahrzeugs von den Behörden übermittelt werden. Neben dem Mieter kann das Fahrzeug von auch einem anderen Fahrer gefahren werden, der während der Mietzeit mit dem Mieter reist, sofern er die Mietbedingungen gemäß diesen Allgemeinen Mietbedingungen erfüllt und im Vertrag als Zusatzfahrer aufgeführt ist. Mit Vertragsabschluss übernimmt der Mieter die Verantwortung für alle anderen Fahrer, die das Reisemobil während der Mietzeit fahren werden.

9. SCHADEN AM WOHNMOBIL UND REPARATUREN WÄHREND DER MIETZEIT

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Schaden unverzüglich telefonisch an +386 41 366 141 bzw. +386 40 838 220, oder schriftlich an booking@sloveniacamper.com mitzuteilen und mit ihm die Art der Reparatur vereinbaren. Ohne vorherige Abstimmung mit dem Vermieter darf der Mieter in das Fahrzeug, weder in den Motor noch in den Wohnraum, nicht eingreifen.

Der Vermieter wird keine Reparaturkosten des Mieters anerkennen, die nicht vom Vermieter vereinbart, koordiniert und bestätigt wurden.

Bei Fahrzeugschaden, die dazu führen, dass das Fahrzeug 48 Stunden oder länger gewartet wird, hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des nicht genutzten Anteiles der Miete für die Dauer der Reparatur. Der Mieter hat jedoch kein Recht darauf, wenn der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall, höhere Gewalt (extreme Witterung, Erdbeben usw.) oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen, entstanden ist. Eine unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs ist jede Verwendung, die gegen die geltende Gesetzgebung und die Grundsätze der Sorgfalt verstößt. In diesen Fällen ist der Mieter auch verpflichtet, alle Reparaturkosten zu übernehmen. Schäden und Luftverlust an einem beschädigten Reifen gelten nicht als Fehlfunktion, und der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Reparatur.

10. MASSNAHMEN IM FALLE EINES UNFALL

Im Falle eines Unfalls (Verkehrsunfall, Einbruch, Vandalismus usw.) hat der Mieter den Vorfall unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle, unabhängig vom Reiseland, anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.

Im Falle eines Unfalls mit mehreren Fahrern hat der Mieter für die Ausfüllung des europäischen Unfallmeldeformulars zu sorgen und dem Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs Polizeiberichte sowie die europäische Unfallmeldung vorzulegen.

Versäumt der Mieter im Falle eines Verkehrsunfalls oder Schadensfalls eine der vorgenannten oder gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden, einschließlich der Zahlung einer Versicherungsleistung, zu ersetzen, wenn die Versicherung die Zahlung des Schadens aus Gründen verweigert, die auf Seiten des Mieters liegen.

11. FAHRZEUGSCHLÜSSEL UND -DOKUMENTE

Der Mieter verpflichtet sich, beim Verlassen des Fahrzeugs den Fahrzeugschein, den Zündschlüssel und den Schlüssel zum Verriegeln der Fahrzeugtüren bei sich zu tragen, da dies bei Diebstahl die Voraussetzung für die Zahlung der Versicherungsleistung ist. Für die Verletzung dieser Pflicht haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber nach den allgemeinen Regeln der Schadenshaftung.

12. VERANTWORTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter bei der Abreise ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ohne Fehlfunktionen oder Rechtsfehler zur Verfügung zu stellen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter aufgrund der Natur einzelner Mängel nicht alle Mängel beseitigen kann. Das Reisemobil wird gemäß den Anweisungen des Fahrzeug- und Ausbauherstellers regelmäßig vorbeugend gewartet. Kann der Vermieter das vereinbarte reservierte Fahrzeug bei Abholung nicht abgeben (Unfall, Fehlfunktion usw.), ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Fahrzeug (Jahr, Marke, Ausstattung) oder ein Fahrzeug einer höheren Preis- und Qualitätsklasse ohne Zuschläge zur Verfügung zu stellen.

Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für das Eigentum des Mieters und der Mitfahrer im Reisemobil während der Anmietung des Reisemobils, Dokumente und Geld im Reisemobil, Ausstattung des Reisemobils, die während der Anmietung des Reisemobils entfremdet oder verloren gehen oder gestohlen werden, oder nach Mietende vergessen. Alle oben genannten Punkte werden von keiner Reisemobilversicherung abgedeckt.

Der Vermieter wird den Mieter nach Beendigung der Wohnmobilmiete telefonisch über die im Wohnmobil gefundenen Gegenstände informieren und die Gegenstände noch eine Woche aufbewahren, danach werden sie entsorgt.

13. CAMPING UND NUTZUNG DES WOHNMOBILS AUSSERHALB DES CAMPINGPLATZE

Der Mieter verpflichtet sich, die Vorschriften über das Schlafen oder Zelten außerhalb von Campingplätzen in jedem Reiseland einzuhalten. Der Mieter ist für alle Gebühren, Bußgelder und Gebühren im Zusammenhang mit unsachgemäßem oder illegalem Parken oder Campen verantwortlich; außerdem ist er bei behördlicher Beschlagnahme des Wohnmobils verpflichtet, dem Vermieter alle damit verbundenen Kosten und den entgangenen Gewinn zu erstatten, wenn eine solche Beschlagnahme zur verspäteten Rückgabe des Wohnmobils an den Vermieter führt.

Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit anfallenden Bußgelder und Strafen zu tragen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter alle Mitteilungen über Bußgelder und Strafen, die während des Mietverhältnisses anfallen, so schnell wie möglich zukommen zu lassen.

14. TIERE

Der Transport von Tieren im Fahrzeug ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Der Vermieter kann dem Mieter die Erlaubnis zum Transport von Tieren erteilen, und die Parteien vereinbaren das diesbezügliche Verhältnis im Vertrag. Transportiert der Mieter ein Tier im Fahrzeug, trägt er zusätzliche Kosten in Höhe von 100,00 €/Miete. Für den Fall, dass der Mieter den Vermieter nicht vorab über den Transport eines Tieres informiert oder sich das Tier auf gepolsterten Flächen (Liege, Sitze...) befindet, ist er verpflichtet, die Kosten für die Tiefen- und chemische Reinigung in der Höhe zu übernehmen von 500 €.

15. KOSTENLOSES PARKEN DER FAHRZEUGE DER MIETER WÄHREND DER MIETE DES WOHNMOBILS

Das kostenlose Parken des Fahrzeugs des Mieters auf beiden Parkplätzen in der Nähe von Šenčur oder Brnik ist während der Mietzeit des Wohnmobils möglich und erfolgt ausschließlich auf Verantwortung und Anfrage des Mieters.

Weder der Vermieter noch der Eigentümer der Einrichtungen und des Stellplatzes haben besondere oder zusätzliche Versicherungen oder Absicherungen für diese Fahrzeuge abgeschlossen, um das Fahrzeug des Reisemobilmieters während der Mietzeit auf dem Stellplatz abzustellen. Der Vermieter wird sich um diese Fahrzeuge kümmern und sie nach besten Kräften vor Beschädigungen schützen, jedoch sind Schäden (z. B. Kratzer, Unwetterschäden, Hagel usw.) nicht ausgeschlossen und in keinem Fall wird der Vermieter Soles d.o.o. für die Reparatur dieser Schäden verantwortlich sein.

Soles d.o.o. übernimmt keine Verantwortung in Bezug auf diesen Absatz im Falle eines Antrags auf Erstattung von Schäden am Fahrzeug des Mieters, das während der Mietzeit an der in Absatz 1 dieses Artikels angegebenen Adresse geparkt wurde. Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs des Mieters ergeben sich aus den Hinweisen im Reisemobil-Mietvertrag.

16. FAHRZEUGVERFOLGUNG

Aus Sicherheitsgründen und zur besseren Verfolgung im Falle eines Diebstahls ist das Fahrzeug mit einem GPS-Tracker ausgestattet.

17. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Die Allgemeinen Mietbedingungen werden in zwei identischen Kopien erstellt, von denen jede Partei eine Kopie erhält.

18. PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Vermieter verpflichtet sich, alle vom Mieter oder den Mitreisenden zum Zwecke des Abschlusses dieses Vertrages erhaltenen personenbezogenen Daten sicher zu speichern und ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Sofern die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Vermieter die Kontaktdaten für andere Zwecke (z.B. zur Benachrichtigung über Angebote, Werbung etc.) verwenden darf, werden die Parteien dies im Vertrag vereinbaren.

Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmt der Mieter der Nutzung der E-Mail-Adresse, des Vor- und Nachnamens und des Landes zu Zwecken der Information über Angebote, Aktionen, der Weitergabe von Ratschlägen und der Einholung von Feedback zu.

19. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Unstimmigkeiten und Streitigkeiten aus diesem Vertrag einvernehmlich beizulegen.

Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag auf der Grundlage der Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Mietbedingungen entschieden werden; für Angelegenheiten, die nicht unter den Vertrag oder die Allgemeinen Mietbedingungen fallen, gilt das Recht der Republik Slowenien. Können die Parteien die Streitigkeit nicht einvernehmlich beilegen, wird die Streitigkeit von dem zuständigen Gericht in Kranj entschieden.

Slovenia Camper

Soles d.o.o.