Mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Mietbedingungen bestätigen die Vertragsparteien, der Mieter und der Vermieter, dass sie diese akzeptieren und sich zur Einhaltung verpflichten.
Das Wohnmobil kann von einer Person gemietet werden, die:
Nach der Bestätigung des Mietzeitraums sendet der Vermieter dem Mieter einen Kostenvoranschlag mit einer Gültigkeit von drei Tagen. Der Mieter verpflichtet sich, innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlages 50% des Betrages zu zahlen, womit die Reservierung bestätigt wird. Der Mieter hat den Restbetrag des Mietpreises 14 Tage vor Abholung des Fahrzeugs zu zahlen. Bei Reservierungen, die weniger als 30 Tage vor dem geplanten Abholtermin des Fahrzeugs bestätigt werden, muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlages der vollständige Betrag bezahlt werden. Werden die oben bestimmten Zahlungsfristen und Bedingungen von dem Mieter nicht eingehalten, gilt die Reservierung als storniert.
Stornierungsbedingungen:
Der Vermieter bietet die Möglichkeit einer Stornoversicherung bei Coris.
Kann der Mieter innerhalb der geplanten Mietzeit nicht verreisen, kann er, sofern er die Zustimmung des Vermieters einholt, seine Reservierung auf einen anderen Mieter, der die Bedingungen erfüllt, übertragen. Für jede nachträgliche Änderung einer bestätigten Reservierung berechnet der Vermieter dem Mieter gegenüber Verwaltungskosten in Höhe von 50 €.
Der Mietpreis wird nach der auf der Website des Vermieters veröffentlichten Preisliste berechnet und ist abhängig vom Fahrzeug und der Mietzeit.
Der Preis beinhaltet:
Es gibt immer eine zusätzliche Zahlung von 125,00 € Fixkosten bestehend aus Übergabekosten, Toilettenchemikalien, Gas, abbaubares Toilettenpapier, die slowenische Vignette, der Reinigung der Außen- und Innenräume.
Der Mieter hat das Fahrzeug vereinbarungsgemäß oder zwischen 12:30 und 16:00 Uhr am ersten Tag der Mietzeit abzuholen und bis 10:00 Uhr am letzten Tag der Mietzeit zurückzugeben. Spätestens bei der Abholung des Fahrzeugs hat der Mieter dem Vermieter eine vom Kaufpreis des Fahrzeugs abhängige Kaution in Höhe von 600 € bis 1.300 € zu zahlen.
Die Kaution soll die während der Mietzeit anfallenden Kosten decken, die vom Mieter zu tragen sind, z.B:
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein sauberes Wohnmobil in einem einwandfreien Zustand, mit vollem Tank und voller Gasflasche und mit der in dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Mietbedingungen bestimmten Ausrüstung zurückzugeben.
Bei der Abholung werden die Vertragsparteien das gesamte Wohnmobil untersuchen, die Funktionsfähigkeit aller Geräte überprüfen und das Übernahmeprotokoll, das Bestandteil des Vertrages ist, unterzeichnen. Mängel, fehlende Ausrüstung und Schäden am Wohnmobil sind in das Übernahmeprotokoll aufzunehmen; Schäden sind ebenfalls zu fotografieren und zu dokumentieren. Die Fotos werden von beiden Parteien bis zur Rückzahlung der Kaution oder bis zur Feststellung der Schadenshöhe und der für den Schaden verantwortlichen Personen aufbewahrt. Bewahrt der Mieter die Fotos nicht auf, kann er die Authentizität der Fotos des Vermieters nicht in Frage stellen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bis zum vereinbarten Termin am Abholort zurückzugeben. Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug über Folgendes verfügen:
Nach der Rückgabe überprüfen beide Vertragsparteien den Zustand des Fahrzeugs und die Funktionsfähigkeit aller Vorrichtungen. Erkannte Mängel werden in das Übernahmeprotokoll eingetragen, fotografiert und nach der Preisliste berechnet.
Werden die vorgenannten Punkte nicht eingehalten, wird von der Kaution folgende Beträge abgezogen:
Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung:
Dem Mieter ist bekannt, dass das Rauchen im Fahrzeug verboten ist; wird bei der Rückgabe des Wohnmobils Zigarettengeruch im Fahrzeug festgestellt, wird dem Mieter eine Strafe in Höhe von 300€ berechnet.
Die volle Kaution ist dem Mieter innerhalb von spätestens 8 Werktagen nach Rückgabe des Wohnmobils zurückzuerstatten, sofern das Fahrzeug rechtzeitig, unbeschädigt und in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Mietbedingungen zurückgegeben wurde.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu benutzen und alle Verkehrsregeln des Reiselandes einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, alle Kosten und Bußgelder zu übernehmen, die dem Vermieter als Eigentümer des Fahrzeugs von den Behörden übermittelt werden. Neben dem Mieter kann das Fahrzeug von auch einem anderen Fahrer gefahren werden, der während der Mietzeit mit dem Mieter reist, sofern er die Mietbedingungen gemäß diesen Allgemeinen Mietbedingungen erfüllt und im Vertrag als Zusatzfahrer aufgeführt ist.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Schaden unverzüglich telefonisch an +386 41 366 141 bzw. +386 40 838 220,oder schriftlich an booking@sloveniacamper.com mitzuteilen und mit ihm die Art der Reparatur vereinbaren. Ohne vorherige Abstimmung mit dem Vermieter darf der Mieter in das Fahrzeug, weder in den Motor noch in den Wohnraum, nicht eingreifen.
Der Vermieter wird keine Reparaturkosten des Mieters anerkennen, die nicht vom Vermieter vereinbart, koordiniert und bestätigt wurden.
Bei Fahrzeugschaden, die dazu führen, dass das Fahrzeug 48 Stunden oder länger gewartet wird, hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung des nicht genutzten Anteil der Miete für die Dauer der Reparatur. Der Mieter hat jedoch kein Recht darauf, wenn der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall, höhere Gewalt (extreme Witterung, Erdbeben usw.) oder andere Gründe, die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen, entstanden ist. Eine unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs ist jede Verwendung, die gegen die geltende Gesetzgebung und die Grundsätze der Sorgfalt verstößt. In diesen Fällen ist der Mieter auch verpflichtet, alle Reparaturkosten zu übernehmen. Schäden und Luftverlust an einem beschädigten Reifen gelten nicht als Fehlfunktion, und der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Reparatur.
Im Falle eines Unfalls (Verkehrsunfall, Einbruch, Vandalismus usw.) hat der Mieter den Vorfall unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle, unabhängig vom Reiseland, anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.
Im Falle eines Unfalls mit mehreren Fahrern hat der Mieter für die Ausfüllung des europäischen Unfallmeldeformulars zu sorgen und dem Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs Polizeiberichte sowie die europäische Unfallmeldung vorzulegen.
Versäumt der Mieter im Falle eines Verkehrsunfalls oder Schadensfalls eine der vorgenannten oder gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten, so ist er verpflichtet, dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden, einschließlich der Zahlung einer Versicherungsleistung, zu ersetzen, wenn die Versicherung die Zahlung des Schadens aus Gründen verweigert, die auf Seiten des Mieters liegen.
Der Mieter verpflichtet sich, beim Verlassen des Fahrzeugs den Fahrzeugschein, den Zündschlüssel und den Schlüssel zum Verriegeln der Fahrzeugtüren bei sich zu tragen, da dies bei Diebstahl die Voraussetzung für die Zahlung der Versicherungsleistung ist. Für die Verletzung dieser Pflicht haftet der Mieter dem Vermieter gegenüber nach den allgemeinen Regeln der Schadenshaftung.
Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter bei der Abreise ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand ohne Fehlfunktionen oder Rechtsfehler zur Verfügung zu stellen. Kann der Vermieter das vereinbarte reservierte Fahrzeug bei Abholung nicht abgeben (Unfall, Fehlfunktion usw.), ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter ein gleichwertiges Fahrzeug (Jahr, Marke, Ausstattung) oder ein Fahrzeug einer höheren Preis- und Qualitätsklasse ohne Zuschläge zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Vorschriften über das Schlafen oder Zelten außerhalb von Campingplätzen in jedem Reiseland einzuhalten. Der Mieter ist für alle Gebühren, Bußgelder und Gebühren im Zusammenhang mit unsachgemäßem oder illegalem Parken oder Campen verantwortlich; außerdem ist er bei behördlicher Beschlagnahme des Wohnmobils verpflichtet, dem Vermieter alle damit verbundenen Kosten und den entgangenen Gewinn zu erstatten, wenn eine solche Beschlagnahme zur verspäteten Rückgabe des Wohnmobils an den Vermieter führt.
Es ist nicht gestattet, Tiere in den Fahrzeugen des Vermieters zu transportieren oder zu halten. Verstößt der Mieter gegen diese Einschränkung, ist er verpflichtet, die Kosten für die Tiefen- und Textilreinigung in Höhe von 300€ zu tragen.
Der Vermieter kann dem Mieter die Erlaubnis erteilen, Tiere zu transportieren; eine solche Vereinbarung wird zwischen den beiden Parteien im Vertrag vereinbart.
Aus Sicherheitsgründen und zur besseren Verfolgung im Falle eines Diebstahls ist das Fahrzeug mit einem GPS-Tracker ausgestattet.
Die Allgemeinen Mietbedingungen werden in zwei identischen Kopien erstellt, von denen jede Partei eine Kopie erhält.
Der Vermieter verpflichtet sich, alle vom Mieter oder den Mitreisenden zum Zwecke des Abschlusses dieses Vertrages erhaltenen personenbezogenen Daten sicher zu speichern und ausschließlich für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
Sofern die Vertragsparteien vereinbaren, dass der Vermieter die Kontaktdaten für andere Zwecke (z.B. zur Benachrichtigung über Angebote, Werbung etc.) verwenden darf, werden die Parteien dies im Vertrag vereinbaren.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich zu bemühen, etwaige Unstimmigkeiten und Streitigkeiten aus diesem Vertrag einvernehmlich beizulegen.
Die Parteien vereinbaren, dass alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag auf der Grundlage der Bestimmungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Mietbedingungen entschieden werden; für Angelegenheiten, die nicht unter den Vertrag oder die Allgemeinen Mietbedingungen fallen, gilt das Recht der Republik Slowenien. Können die Parteien die Streitigkeit nicht einvernehmlich beilegen, wird die Streitigkeit von dem zuständigen Gericht in Kranj entschieden.
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